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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2012 - 1 O 41/12   

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https://dejure.org/2012,23579
OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2012 - 1 O 41/12 (https://dejure.org/2012,23579)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.04.2012 - 1 O 41/12 (https://dejure.org/2012,23579)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. April 2012 - 1 O 41/12 (https://dejure.org/2012,23579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 92 Abs 3 S 2 VwGO, § 158 Abs 2 VwGO
    Unstatthafte Beschwerde kann nicht in außerordentliche Beschwerde umgedeutet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Umdeutung einer wegen Unanfechtbarkeit nicht statthaften Beschwerde gegen die Entscheidung über die Kosten in eine außerordentliche Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beschwerde über Kosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Umdeutung einer wegen Unanfechtbarkeit nicht statthaften Beschwerde gegen die Entscheidung über die Kosten in eine außerordentliche Beschwerde

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.02.2005 - 8 B 9.05

    Verstoß gegen die Rechtsmittelklarheit durch die außerordentlichen Beschwerde;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2012 - 1 O 41/12
    Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 ( BGBl I S. 3220 ) scheidet eine solche Möglichkeit indes aus ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 8 B 9.05 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 22. Juli 2008 - 1 O 90/08 - ).
  • VGH Bayern, 02.01.2024 - 11 C 23.2333

    Unzulässige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Auch eine Auslegung oder Umdeutung der Beschwerde als außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit vermag ihr nicht zum Erfolg zu verhelfen, da hierfür nach der obergerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls seit Inkrafttreten des § 152a VwGO mit dem Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 3220) kein Raum mehr ist (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.2023 - 8 B 49.22 - juris Rn. 2; B.v. 21.7.2005 - 9 B 9.05 - juris Rn. 2 ff.; BayVGH, B.v. 21.3.2011 - 4 C 11.463 - juris Rn. 6; B.v. 6.12.2005 - 24 C 05.2967 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 22.2.2021 - 1 B 71/21 - juris Rn. 2; OVG Berlin-Bbg., B.v. 16.10.2015 - OVG 11 S 69.15OVG - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 17.10.2013 - 12 E 1020/13 - juris Rn. 4 f.; OVG LSA, B.v. 3.4.2012 -1 O 41/12 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 8.6.2009 - 4 OA 146/09 - juris Rn. 3 ff.; Rudisile in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand März 2023, § 152 Rn. 7; Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, Vorb.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2012 - 1 O 114/12

    Beschwerde gegen Kostentragung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 ( BGBl I S. 3220 ) scheidet eine solche Möglichkeit indes aus ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 8 B 9.05 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 O 41/12 -, juris [m. w. N.] ).
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